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Finanzlexikon: zoll-abgabe

zoll-abgabe

Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.

Für die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschließendem Export außerhalb der EU dienen die Freihäfen in Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Bremen und Hamburg (1888), Cuxhaven und Kiel. Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen Deggendorf und Duisburg (1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fällt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. Für die Lagerung von Waren können außerdem Zollager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle für die Lagerzeit ausgesetzt.

Zölle existieren schon sehr lange, im Mittelalter wurden sie sehr oft in Form von Geleitzöllen eingehoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen Städte) verlor. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische Maßnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inländischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten überhaupt die Einfuhr ausländischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) ausländischen Konkurrenten schützen.

Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Man unterscheidet zwischen Einfuhr- und Ausfuhrzöllen. Von Bedeutung sind in der EU heute nur noch Einfuhrzölle aus Nicht-EU-Ländern.

Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. In Deutschland - wie in allen anderen EU-Staaten - stehen die Einnahmen der EU zu, die auch die Gesetzgebungshoheit in Zollsachen hat. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten - in Deutschland die Bundeszollverwaltung, in Österreich das Finanzministerium. Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert.

Durch den Zollabbau ist der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls als Ausgleich von Preisunterschieden (Wirtschaftszoll) oder zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Auf Friedrich List zurück geht der Gedanke des Erziehungszolls, dem zu Folge neue Industrien eines Landes durch einen Zoll geschützt werden sollen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.

Im Zuge der Globalisierung verlieren Zölle generell an Bedeutung. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.

Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der noch immer zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer.

Siehe auch: Zoll (Begriffsklärung), Zollunion

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